Bei der Vor-Ort-Gebäudeenergieberatung geht es um eine Maßnahme, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) entstanden worden ist.
Hierbei wird dem Eigentümer/-in einer Wohnimmobilie, z.B. von Ein- oder Zweifamilienhäuser bzw. Wohnimmobilien ab 3 Wohnungseinheiten, anhand einer bezuschussten Förderung für die Beratung die Möglichkeit gegeben, Ihre Immobilie energetisch quasi auf "Herz und Niere" untersuchen zu lassen.
Es soll dann dem Eigentümer, eventuell bei späteren Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen, als energetisches Fahrplan dienen bei der Umsetzung verschiedener Einzelmaßnahmen.
Das energetische Gutachten quasi als Fahrplan, wird beim Abschluss der Vor-Ort Gebäudeenergieberatung dem Eigentümer übergeben, und beinhaltet folgende Kriterien:
1.) Bestandsaufnahme des Gebäudes im Ist-Zustand in seiner Geometrie, falls keine ausreichende Pläne vorhanden sind.
2.) Bestandsaufnahme der bauphysikalischen Beschaffenheit des Gebäudes, d.h. erfassen vom Ist-Zustand der Außenwände,Fußboden gegen Erdreich, Fenster, Dachaufbau etc. und insbesondere die Erfassung der technischen Anlage wie z.B. das Heiz- und Warmwassersystem, Strangleitungen usw.
3.) Unter Berücksichtigung der Kundenbedürfnisse und im Einklang mit den Fördermöglichkeiten von Bund und Land, werden verschiedene energieeffizienzte Modernisierungskonzepte entwickelt und hinsichtlich ihrer Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit und der zu erwarteten Umweltemissionen bewertet und mit dem Ist-Zustand bilanziert.
1.) Bestandsaufnahme des Gebäudes im Ist-Zustand in seiner Geometrie, falls keine ausreichende Pläne vorhanden sind.
2.) Bestandsaufnahme der bauphysikalischen Beschaffenheit des Gebäudes, d.h. erfassen vom Ist-Zustand der Außenwände,Fußboden gegen Erdreich, Fenster, Dachaufbau etc. und insbesondere die Erfassung der technischen Anlage wie z.B. das Heiz- und Warmwassersystem, Strangleitungen usw.
3.) Unter Berücksichtigung der Kundenbedürfnisse und im Einklang mit den Fördermöglichkeiten von Bund und Land, werden verschiedene energieeffizienzte Modernisierungskonzepte entwickelt und hinsichtlich ihrer Machbarkeit, Wirtschaftlichkeit und der zu erwarteten Umweltemissionen bewertet und mit dem Ist-Zustand bilanziert.
Energieausweis - Verbrauchsorientiert
In Abgrenzung zum Bedarfsausweis wird hierbei der tatsächliche Heizenergie-verbrauch der Bewohner bzw. des Nutzers bewertet. In die Bewertung von Wohngebäuden werden dabei die für die Beheizung des Gebäudes aufgebrachten Energieverbrauche der letzten drei Jahre einbezogen. Bei Nichtwohngebäuden muss zusätzlich zu den Energieverbräuchen für die Heizung auch noch der Stromverbrauch berücksichtigt werden.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis kann bei Gebäuden ab 5 Wohnungsein-heiten ausgestellt werden sowie bei Häuser deren Bauantrag nach
01.11.1977 gestellt wurde.
Desweiteren müssen zur Ausstellung des verbrauchten Ausweises bei Bestandsgebäuden ausreichende Verbrauchsdaten vorhanden sein, die den Vorgaben der EnEV § 19 genügen.
Energieausweis - Verbrauchsorientiert
In Abgrenzung zum Bedarfsausweis wird hierbei der tatsächliche Heizenergie-verbrauch der Bewohner bzw. des Nutzers bewertet. In die Bewertung von Wohngebäuden werden dabei die für die Beheizung des Gebäudes aufgebrachten Energieverbrauche der letzten drei Jahre einbezogen. Bei Nichtwohngebäuden muss zusätzlich zu den Energieverbräuchen für die Heizung auch noch der Stromverbrauch berücksichtigt werden.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis kann bei Gebäuden ab 5 Wohnungsein-heiten ausgestellt werden sowie bei Häuser deren Bauantrag nach
01.11.1977 gestellt wurde.
Desweiteren müssen zur Ausstellung des verbrauchten Ausweises bei Bestandsgebäuden ausreichende Verbrauchsdaten vorhanden sein, die den Vorgaben der EnEV § 19 genügen.
Energieausweis - Verbrauchsorientiert
In Abgrenzung zum Bedarfsausweis wird hierbei der tatsächliche Heizenergie-verbrauch der Bewohner bzw. des Nutzers bewertet. In die Bewertung von Wohngebäuden werden dabei die für die Beheizung des Gebäudes aufgebrachten Energieverbrauche der letzten drei Jahre einbezogen. Bei Nichtwohngebäuden muss zusätzlich zu den Energieverbräuchen für die Heizung auch noch der Stromverbrauch berücksichtigt werden.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis kann bei Gebäuden ab 5 Wohnungsein-heiten ausgestellt werden sowie bei Häuser deren Bauantrag nach
01.11.1977 gestellt wurde.
Desweiteren müssen zur Ausstellung des verbrauchten Ausweises bei Bestandsgebäuden ausreichende Verbrauchsdaten vorhanden sein, die den Vorgaben der EnEV § 19 genügen.
Energieausweis - Verbrauchsorientiert
In Abgrenzung zum Bedarfsausweis wird hierbei der tatsächliche Heizenergie-verbrauch der Bewohner bzw. des Nutzers bewertet. In die Bewertung von Wohngebäuden werden dabei die für die Beheizung des Gebäudes aufgebrachten Energieverbrauche der letzten drei Jahre einbezogen. Bei Nichtwohngebäuden muss zusätzlich zu den Energieverbräuchen für die Heizung auch noch der Stromverbrauch berücksichtigt werden.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis kann bei Gebäuden ab 5 Wohnungsein-heiten ausgestellt werden sowie bei Häuser deren Bauantrag nach
01.11.1977 gestellt wurde.
Desweiteren müssen zur Ausstellung des verbrauchten Ausweises bei Bestandsgebäuden ausreichende Verbrauchsdaten vorhanden sein, die den Vorgaben der EnEV § 19 genügen.
Energieausweis - Verbrauchsorientiert
In Abgrenzung zum Bedarfsausweis wird hierbei der tatsächliche Heizenergie-verbrauch der Bewohner bzw. des Nutzers bewertet. In die Bewertung von Wohngebäuden werden dabei die für die Beheizung des Gebäudes aufgebrachten Energieverbrauche der letzten drei Jahre einbezogen. Bei Nichtwohngebäuden muss zusätzlich zu den Energieverbräuchen für die Heizung auch noch der Stromverbrauch berücksichtigt werden.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis kann bei Gebäuden ab 5 Wohnungsein-heiten ausgestellt werden sowie bei Häuser deren Bauantrag nach
01.11.1977 gestellt wurde.
Desweiteren müssen zur Ausstellung des verbrauchten Ausweises bei Bestandsgebäuden ausreichende Verbrauchsdaten vorhanden sein, die den Vorgaben der EnEV § 19 genügen.
Energieausweis - Verbrauchsorientiert
In Abgrenzung zum Bedarfsausweis wird hierbei der tatsächliche Heizenergie-verbrauch der Bewohner bzw. des Nutzers bewertet. In die Bewertung von Wohngebäuden werden dabei die für die Beheizung des Gebäudes aufgebrachten Energieverbrauche der letzten drei Jahre einbezogen. Bei Nichtwohngebäuden muss zusätzlich zu den Energieverbräuchen für die Heizung auch noch der Stromverbrauch berücksichtigt werden.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis kann bei Gebäuden ab 5 Wohnungsein-heiten ausgestellt werden sowie bei Häuser deren Bauantrag nach
01.11.1977 gestellt wurde.
Desweiteren müssen zur Ausstellung des verbrauchten Ausweises bei Bestandsgebäuden ausreichende Verbrauchsdaten vorhanden sein, die den Vorgaben der EnEV § 19 genügen.