I   BAUBERATUNG   I   GEBÄUDEENERGIEAUSWEIS

Zielgruppen zum Bedarf eines Gebäudeenergieausweises:
Diese Leistung ist an Zielgruppen gerichtet, diese bei Vermietung, Verkauf oder Verpachtung Ihrer Immobilie dem künftigen Besitzer oder Betreiber, einen Energieausweis vorlegen müssen. Hierbei geht es u.a. in erster Linie um die energetische Bewertung der Immobilie, je nach Bedarfs- oder Verbrauchsorientiert. Die Ausstellung eines Energieausweises ist pflichtig!

Zweck und Pflicht eines Gebäudeenergieausweises:
Bei einem Neubau, Umbau oder bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie muss jeder Eigentümer über einen gültigen Energieausweis verfügen u. ist gesetzlich verpflichtet dem künftigen Mieter, Käufer oder Pächter einer Immobile, auf Verlangen vorzulegen. Es ist ein Pflichtausweis für jedes Gebäude! Der Energieausweis dient zur energetischen Bewertung eines Gebäudes, hinsichtlich seiner Qualität. Anforderungen, Berechnung und Ausstellung an Energieausweise sind in der gültigen Energie-einsparverordnung (EnEV) geregelt. Es gibt zwei Arten von Energieausweise, Verbrauchs- u. Bedarfsorientierter Energieausweis.

Energieausweis - Bedarfsorientiert: 
Beim Bedarfsausweis wird anhand der Gebäudesubstanz (Dämmung, Qualität der Fenster, Heizungsanlage, Geometrie des Gebäudes etc.) der theoretisch errechnete Energiebedarf ermittelt. Der tatsächliche Heizenergieverbrauch des Gebäudes durch den Nutzer wird beim bedarfsorientierten Energieausweis nicht berücksichtigt. Neben der Gebäudehülle spielt die verbaute Anlagentechnik für die Bewertung der Immobilie eine erhebliche Rolle. Im Wohngebäude werden dazu Daten zur Heizungsanlage und zur Trinkwarmwasseraufbereitung benötigt. Auch eine verbaute Lüftungsanlage wird in der energetischen Bewertung berücksichtigt. Fehlen Unterlagen wie Pläne, Unterlagen zu den techn. Anlagen etc. muss eine Vor-Ort-Begehung zur Datenerfassung durchgeführt werden. 
Der bedarfsorientierte Energieausweis wird bei Gebäuden von bis zu 5 Wohnungseinheiten ausgestellt sowie bei Häuser deren Bauantrag noch vor dem 01.11.1977 gestellt wurde. Der Bedarfsausweis kann aber auch bei Wunsch über 5 WEH ausgestellt werden.

Energieausweis - Verbrauchsorientiert:
In Abgrenzung zum Bedarfsausweis wird hierbei der tatsächliche Heizenergieverbrauch der Bewohner bzw. des Nutzers bewertet. 
In die Bewertung von Wohngebäuden werden dabei die für die Beheizung des Gebäudes aufgebrachten Energieverbrauche der letzten drei Jahre einbezogen. Bei Nichtwohngebäuden muss zusätzlich zu den Energieverbräuchen für die Heizung auch noch der Stromverbrauch berücksichtigt werden. Der verbrauchsorientierte Energieausweis kann bei Gebäuden ab 5 Wohnungseinheiten ausgestellt werden sowie bei Häuser deren Bauantrag nach 01.11.1977 gestellt wurde. Desweiteren müssen zur Ausstellung des verbrauchten Ausweises bei Bestandsgebäuden ausreichende Verbrauchsdaten vorhanden sein, die den Vorgaben der gültigen EnEV (Energieeinsparungsverordnung) nach § 19 genügen.

Vorteile eines Gebäudeenergieausweises: 
Gesetzliche Pflichterfüllung I Grundlage für eventuelle Modernisierungsmaßnahme I Energetische Aufwertung der Immobilie 

Kontaktaufnahme zur Aufstellung eines Gebäudeenergieausweises:
Bei Interesse eines Gebäudeenergieausweises können Sie mich über KONTAKT jederzeit erreichen.